Aufwand
In Kürze
Der Aufwand erfasst den Wert verbrauchter Güter und Leistungen einer Abrechnungsperiode. Er dient der periodengerechten Erfolgsermittlung unabhängig vom betrieblichen Zweck.
Definition
Aufwand ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet den gesamten Wert aller innerhalb einer Periode verbrauchten Güter und Dienstleistungen. Der Aufwand umfasst sämtliche erfolgswirksamen Wertminderungen ohne Rücksicht auf den betrieblichen Veranlassungszusammenhang. Voraussetzung ist, dass ein Güterverbrauch wirtschaftlich verursacht und einer Abrechnungsperiode sachlich zugeordnet ist. Erfasst werden sowohl betriebliche als auch neutrale Aufwendungen mit unmittelbarer Wirkung auf das Periodenergebnis. Die rechtliche Einordnung erfolgt im Rahmen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung nach dem Handelsgesetzbuch, insbesondere § 275 HGB. Eine unmittelbare Aussage über Zahlungsflüsse oder Liquidität ist mit Aufwand nicht verbunden. Der Aufwand ist von Kosten abzugrenzen, da diese ausschließlich betriebszweckbezogene Werteverzehre erfassen. In der Praxis bildet Aufwand die Grundlage für Jahresabschlüsse und die rechnerische Ermittlung des Unternehmenserfolgs.