Aussetzung
In Kürze
Aussetzung bezeichnet das vorübergehende Ruhen eines rechtlich geregelten Verfahrens oder Rechtsverhältnisses. Die Rechtswirkungen bleiben bestehen, werden jedoch zeitweise nicht fortgeführt.
Definition
Aussetzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die vorübergehende Unterbrechung der rechtlichen Wirkungen eines bestehenden Verfahrens oder Rechtszustands. Aussetzung liegt vor, wenn verbindlich festgelegt ist, dass eine Entscheidung oder Durchführung zeitlich aufgeschoben wird. Die zugrunde liegenden Rechte und Pflichten bleiben bestehen, entfalten jedoch vorübergehend keine weitere Wirkung. Die Anordnung erfolgt durch Gesetz, gerichtliche Entscheidung oder zuständige Behörde. Rechtsgrundlagen ergeben sich je nach Kontext insbesondere aus der Zivilprozessordnung (ZPO) oder spezialgesetzlichen Regelungen. Die Aussetzung begründet keinen materiellen Rechtsverlust und hebt bestehende Ansprüche nicht auf. Aussetzung ist von der endgültigen Beendigung eines Verfahrens oder Rechtsverhältnisses abzugrenzen. In der Praxis dient die Aussetzung der geordneten Verfahrensführung bei vorgreiflichen oder ungeklärten Umständen.