Avalkredit
In Kürze
Avalkredit bezeichnet die Übernahme einer Haftung durch ein Kreditinstitut zugunsten eines Dritten. Er ersetzt keine Auszahlung, sondern stärkt die Bonität des Verpflichteten.
Definition
Avalkredit ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Absicherung fremder Zahlungs- oder Leistungspflichten ohne Auszahlung eines Geldbetrags. Der Avalkredit besteht in der rechtsverbindlichen Übernahme einer Bürgschaft oder Garantie durch ein Kreditinstitut. Er liegt vor, wenn die Bank gegenüber einem Begünstigten für die Verpflichtungen ihres Kunden einsteht. Voraussetzung ist eine festgelegte Hauptverbindlichkeit, deren Erfüllung durch die Haftungszusage abgesichert wird. Die Verpflichtung der Bank entsteht unabhängig von einer tatsächlichen Kreditvalutierung beim Kunden. Für den Avalkredit schuldet der Kunde regelmäßig eine laufzeitabhängige Avalprovision statt eines Darlehenszinses. Rechtsgrundlage der Haftungsübernahme ist das Bürgerliche Gesetzbuch (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) in Gestalt der Bürgschaft. Der Avalkredit begründet keinen Anspruch auf Auszahlung eines Kreditbetrags an den Kunden. Abzugrenzen ist er vom klassischen Geldkredit mit unmittelbarer Liquiditätszufuhr an den Kreditnehmer. In der Praxis dient der Avalkredit insbesondere der Absicherung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern.