Basisrente
In Kürze
Basisrente bezeichnet eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Sie dient der lebenslangen Altersabsicherung über steuerlich begünstigte Beitragszahlungen.
Definition
Basisrente ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine kapitalgedeckte private Altersvorsorge mit lebenslanger Rentenzahlung im Alter. Die Basisrente liegt vor, wenn Beiträge ausschließlich der späteren Altersversorgung dienen und nicht kapitalisierbar sind. Voraussetzung ist ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit unwiderruflicher Rentenzahlung frühestens ab dem gesetzlichen Rentenbeginn. Die Basisrente setzt ferner voraus, dass Auszahlungen nur als monatliche Leibrente erfolgen dürfen. Rechtsgrundlagen sind das Alterseinkünftegesetz sowie § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz EStG. Die Basisrente begründet keinen Anspruch auf Kapitalauszahlung oder vorzeitige Verfügung. Abzugrenzen ist die Basisrente von anderen privaten Altersvorsorgeformen mit Kapitalwahlrecht. In der Praxis ist die Basisrente für die einkommensteuerliche Gestaltung der Altersvorsorge relevant.