Bauabzugssteuer
In Kürze
Die Bauabzugssteuer ist ein besonderer Steuerabzug bei bestimmten Bauleistungen. Sie verpflichtet den Auftraggeber zur direkten Abführung eines Steuerbetrags an das Finanzamt.
Definition
Bauabzugssteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen gesetzlich angeordneten Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen. Bauabzugssteuer liegt vor, wenn der Leistungsempfänger einen festgelegten Prozentsatz der Gegenleistung einbehält. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber Unternehmer oder eine gleichgestellte juristische Person ist. Der Abzug beträgt gesetzlich 15 Prozent der vereinbarten Gegenleistung ohne Umsatzsteuer. Bauabzugssteuer setzt weiter voraus, dass keine wirksame Freistellungsbescheinigung des leistenden Unternehmens vorliegt. Rechtsgrundlage sind die §§ 48 bis 48d Einkommensteuergesetz EStG. Die Bauabzugssteuer dient der Sicherung des Steueranspruchs gegenüber dem Leistungserbringer. Eine Verpflichtung zur Steuerabführung besteht nicht bei Unterschreiten gesetzlicher Bagatellgrenzen. Abzugrenzen ist die Bauabzugssteuer von der Umsatzsteuer als eigener Steuerart. In der Praxis beeinflusst die Bauabzugssteuer die Zahlungsabwicklung zwischen Auftraggebern und Bauunternehmen erheblich.