Behinderung
In Kürze
Behinderung beschreibt einen rechtlich definierten Zustand eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Entscheidend sind die Auswirkungen von Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum.
Definition
Behinderung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den sozialrechtlich bestimmten Zustand eingeschränkter Teilhabefähigkeit beschreibt. Erfasst wird eine längerfristige Abweichung des körperlichen, geistigen, seelischen oder sinnlichen Gesundheitszustands mit Teilhabefolgen. Eine Behinderung liegt vor, wenn eine altersuntypische Beeinträchtigung mit Barrieren länger als sechs Monate fortbesteht. Rechtsgrundlage der Behinderung ist § 2 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sowie § 152 SGB IX. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Feststellung oder Anerkennung besteht ohne behördliches Verfahren nicht. Von Krankheit unterscheidet sich Behinderung dadurch, dass nicht die Ursache, sondern die Teilhabewirkung maßgeblich ist. Im Arbeitsverhältnis beeinflusst der Begriff insbesondere Schutzrechte, Beteiligungsstrukturen und die Ausgestaltung behinderungsgerechter Arbeitsbedingungen.