Berufskleidung
In Kürze
Arbeitskleidung bezeichnet arbeitsbezogene Kleidung während der Arbeitszeit. Sie dient funktionalen oder betrieblichen Zwecken.
Definition
Arbeitskleidung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit funktionalem Bezug zur Ausübung geschuldeter Tätigkeiten. Der Begriff bezeichnet Kleidung, die während der Arbeitszeit getragen wird und betrieblichen oder sicherheitsbezogenen Zwecken dient. Arbeitskleidung liegt vor, wenn Art, Tragepflicht oder Gestaltung objektiv arbeitsbezogen festgelegt ist. Die Festlegung kann durch Weisung, betriebliche Ordnung oder kollektive Regelung erfolgen verbindlich. Für Arbeitskleidung ist das Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 87 Abs. 1 funktional einschlägig. Eine gesetzliche Verpflichtung zur generellen Bereitstellung durch den Arbeitgeber besteht nicht grundsätzlich. Arbeitskleidung ist von Schutzkleidung abzugrenzen, die ausschließlich dem arbeitsschutzrechtlichen Gefahrenabwehrzweck dient verpflichtend. In der Praxis beeinflusst die Einordnung Fragen der Kosten, Tragezeitvergütung und betrieblichen Ordnung.