Berufskrankheit
In Kürze
Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung mit ursächlichem Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Sie ist dem System der gesetzlichen Unfallversicherung zugeordnet.
Definition
Berufskrankheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Begriff bezeichnet eine Krankheit, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht oder wesentlich begünstigt ist. Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn die Erkrankung infolge einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Zusätzlich muss die Erkrankung durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sein. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die anerkennungsfähigen Erkrankungen sind in der Berufskrankheiten-Verordnung abschließend aufgeführt. Eine Berufskrankheit setzt einen wissenschaftlich gesicherten Ursachenzusammenhang zwischen Tätigkeit und Krankheit voraus. Die Anerkennung erfolgt unabhängig von einem konkreten Unfallereignis am Arbeitsplatz. Der Begriff begründet keinen Anspruch außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung. Abzugrenzen ist die Berufskrankheit vom Arbeitsunfall, der auf ein zeitlich begrenztes Ereignis zurückgeht. In der Praxis bestimmt die Einordnung den Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.