Berufskrankheiten
In Kürze
Eine Berufskrankheit ist eine staatlich anerkannte Erkrankung mit spezifischem Berufsbezug. Sie ist der gesetzlichen Unfallversicherung zugeordnet.
Definition
Berufskrankheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Der Begriff bezeichnet eine Krankheit, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht oder wesentlich begünstigt ist. Eine Berufskrankheit liegt vor, wenn die Erkrankung infolge einer versicherten Tätigkeit entstanden ist. Zusätzlich muss die Erkrankung durch Rechtsverordnung als solche bestimmt sein. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die anerkennungsfähigen Erkrankungen sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) abschließend aufgeführt. Eine Berufskrankheit setzt einen wissenschaftlich gesicherten Ursachenzusammenhang zwischen Tätigkeit und Krankheit voraus. Eine gesetzliche Anerkennung außerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung ist nicht vorgesehen. Abzugrenzen ist die Berufskrankheit vom Arbeitsunfall, der auf ein zeitlich begrenztes Ereignis zurückgeht. In der Praxis bestimmt die Einordnung den Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.