Beschäftigungsanspruch
In Kürze
Der Beschäftigungsanspruch sichert dem Arbeitnehmer die tatsächliche Ausübung der vertraglich geschuldeten Tätigkeit. Er betrifft die konkrete Zuweisung von Arbeit unabhängig von der Entgeltzahlung.
Definition
Beschäftigungsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Beschäftigungsanspruch bezeichnet das subjektive Recht des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung entsprechend dem bestehenden Arbeitsvertrag. Erfasst ist die Zuweisung konkreter Arbeitsaufgaben unter Bestimmung von Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung. Beschäftigungsanspruch liegt vor, wenn ein wirksames Arbeitsverhältnis und eine objektiv zuweisbare vertragsgemäße Tätigkeit bestehen. Die Pflicht zur Beschäftigung ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag. Rechtsgrundlagen sind § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Der Anspruch besteht unabhängig von der wirtschaftlichen Auslastung des Arbeitgebers fort. Eine eigenständige Verpflichtung zur Zahlung zusätzlichen Arbeitsentgelts wird dadurch nicht begründet. Der Anspruch ist vom Arbeitsverhältnis abzugrenzen, das lediglich den rechtlichen Rahmen der Leistungspflichten festlegt. Praktische Relevanz besteht insbesondere bei Freistellung, Kündigung und gerichtlichen Streitigkeiten über Weiterbeschäftigung.