Beschäftigungsgrad
In Kürze
Der Beschäftigungsgrad misst die tatsächliche Auslastung vorhandener Kapazitäten im Verhältnis zur möglichen Gesamtauslastung. Er wird regelmäßig als Prozentwert dargestellt.
Definition
Beschäftigungsgrad ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das rechnerische Verhältnis zwischen tatsächlich genutzter und maximal möglicher betrieblicher Beschäftigung. Erfasst ist die mengenmäßige Auslastung von Arbeitskräften, Maschinen oder Produktionsmitteln innerhalb definierter Kapazitätsgrenzen. Beschäftigungsgrad liegt vor, wenn Ist-Beschäftigung und mögliche Beschäftigung sachlich vergleichbar bestimmt sind. Die Ermittlung erfolgt regelmäßig anhand von Arbeitsstunden, Maschinenstunden oder produzierten Leistungseinheiten. Maßgeblich ist eine periodenbezogene Betrachtung ohne individuelle Leistungsbewertung einzelner Arbeitnehmer. Der Beschäftigungsgrad dient der objektiven Abbildung der Kapazitätsausnutzung in Betrieb oder Volkswirtschaft. Gesetzliche Rechtsgrundlagen sind für die Berechnung nicht normiert. Ein unmittelbarer Anspruch oder eine Verpflichtung aus dem Beschäftigungsgrad wird nicht begründet. Der Begriff ist von arbeitsvertraglicher Beschäftigung als Tätigkeitspflicht zu unterscheiden. Beschäftigungsgrad besitzt praktische Relevanz für Planung, Kostenrechnung und Beurteilung betrieblicher Auslastung.