Beschäftigungssicherung
In Kürze
Beschäftigungssicherung bezeichnet Maßnahmen zur Erhaltung bestehender Arbeitsplätze im Betrieb. Der Begriff betrifft kollektive Prozesse zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Definition
Beschäftigungssicherung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Beschäftigungssicherung bezeichnet betriebliche Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung bestehender Arbeitsverhältnisse. Erfasst sind organisatorische, personelle oder arbeitszeitbezogene Gestaltungen zur Stabilisierung der Beschäftigtenzahl. Beschäftigungssicherung liegt vor, wenn Vorschläge oder Konzepte auf die Vermeidung von Arbeitsplatzabbau gerichtet sind. Die Initiative kann insbesondere vom Betriebsrat im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben ausgehen. Rechtsgrundlage ist § 92a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), der ein Beratungs- und Vorschlagsrecht normiert. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Umsetzung begründet Beschäftigungssicherung nicht. Der Begriff ist von individualrechtlichen Beschäftigungsansprüchen einzelner Arbeitnehmer abzugrenzen. Beschäftigungssicherung besitzt praktische Relevanz bei Personalplanung, Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen.