Beschlagnahme
In Kürze
Die Beschlagnahme ist eine hoheitliche Maßnahme zur zwangsweisen Entziehung der tatsächlichen Sachherrschaft. Sie dient der Sicherung von Beweismitteln oder der Durchsetzung staatlicher Vermögenszugriffe.
Definition
Die Beschlagnahme ist ein strafprozessuales Instrument. Sie bezeichnet die förmliche Überführung einer Sache oder eines Vermögensrechts in staatlichen Gewahrsam. Eine Beschlagnahme liegt vor, wenn die tatsächliche Verfügungsgewalt entzogen und durch hoheitliche Sachherrschaft ersetzt ist. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand für Beweiszwecke oder zur Sicherung einer Einziehung benötigt wird. Maßgeblich sind objektive Umstände der Gewahrsamsbegründung und nicht die freiwillige Herausgabe. Rechtsgrundlagen sind die Strafprozessordnung, insbesondere §§ 94 bis 98 Strafprozessordnung (StPO) sowie §§ 111b ff. StPO. Die Beschlagnahme begründet keinen endgültigen Eigentumsübergang auf den Staat. Abzugrenzen ist sie von der bloßen Sicherstellung, bei der noch kein förmlicher Beschlagnahmeakt vorliegt. In der Praxis ermöglicht die Beschlagnahme die effektive Sicherung staatlicher Strafverfolgungs- und Vollstreckungsinteressen.