Besonderer Kündigungsschutz
In Kürze
Besonderer Kündigungsschutz schränkt die Beendigung bestimmter Arbeitsverhältnisse zusätzlich ein. Er schützt einzelne Personengruppen vor ordentlichen Kündigungen.
Definition
Besonderer Kündigungsschutz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der einen gesetzlich verstärkten Schutz vor Kündigungen beschreibt. Er betrifft Arbeitnehmergruppen, deren Arbeitsverhältnis nur unter zusätzlichen rechtlichen Voraussetzungen beendet werden darf. Besonderer Kündigungsschutz liegt vor, wenn vor Ausspruch einer Kündigung eine behördliche Zustimmung oder ein gesetzliches Kündigungsverbot besteht. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 168 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) für schwerbehinderte Menschen sowie ergänzend spezialgesetzliche Schutzvorschriften. Besonderer Kündigungsschutz begründet keinen allgemeinen Ausschluss außerordentlicher Kündigungen aus wichtigem Grund. Abzugrenzen ist der besondere Kündigungsschutz vom allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. In der Praxis verpflichtet er Arbeitgeber zur vorherigen Prüfung besonderer Wirksamkeitsvoraussetzungen vor Kündigungserklärungen.