Bestimmungslandprinzip
In Kürze
Das Bestimmungslandprinzip ordnet die Umsatzbesteuerung dem Staat des Verbrauchs zu. Maßgeblich ist der Ort der Verwendung oder des Verbrauchs.
Definition
Das Bestimmungslandprinzip ist ein steuerrechtliches Prinzip des deutschen Umsatzsteuerrechts. Es bestimmt die Zuordnung der Umsatzsteuer zu dem Staat, in dem eine Lieferung oder sonstige Leistung verbraucht wird. Das Bestimmungslandprinzip liegt vor, wenn der Ort des Verbrauchs steuerlich maßgeblich festgelegt ist. Voraussetzung ist eine grenzüberschreitende Lieferung oder Leistung mit steuerlicher Entlastung im Ursprungsstaat. Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Lieferungen im Gemeinschaftsgebiet. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung außerhalb der geregelten Umsätze besteht nicht. Das Bestimmungslandprinzip ist vom Ursprungslandprinzip abzugrenzen, bei dem die Besteuerung am Leistungsort erfolgt. In der Praxis ist das Bestimmungslandprinzip für innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmern regelmäßig von Bedeutung.