Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
In Kürze
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bezeichnet ein strukturiertes Verfahren zur Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse nach längerer Arbeitsunfähigkeit. Es zielt auf die Klärung geeigneter Maßnahmen unter Beteiligung der betroffenen Person.
Definition
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet ein gesetzlich vorgesehenes, ergebnisoffenes Klärungsverfahren zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit erkrankter Beschäftigter. Es liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen festgestellt ist. Das Verfahren dient der Feststellung geeigneter betrieblicher oder organisatorischer Maßnahmen zur Überwindung bestehender Arbeitsunfähigkeit. Es erfasst alle Beschäftigten unabhängig von Behinderung, Betriebsgröße oder Bestehen einer Interessenvertretung. Rechtsgrundlage ist § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB IX. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) begründet keine Verpflichtung zur Annahme oder Mitwirkung durch die betroffene Person. Es ist von der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Sozialversicherungsrecht abzugrenzen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) hat insbesondere Bedeutung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung krankheitsbedingter Kündigungen.