Betriebsarzt
In Kürze
Der Betriebsarzt ist für arbeitsmedizinische Betreuung und Prävention im Betrieb zuständig. Er berät Arbeitgeber und Beschäftigte zu Gesundheit und Arbeitsschutz.
Definition
Betriebsarzt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für die arbeitsmedizinische Betreuung im betrieblichen Arbeitsschutzsystem. Der Betriebsarzt bezeichnet eine ärztlich approbierte Person mit arbeitsmedizinischer Fachkunde zur Unterstützung des Arbeitgebers. Ein Betriebsarzt liegt vor, wenn eine Person zur Beratung in Fragen von Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsprävention bestellt ist. Voraussetzung ist die Bestellung durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Betriebsart, Gefährdungslage und Beschäftigtenzahl. Der Betriebsarzt untersucht, beurteilt und berät Beschäftigte zu arbeitsbedingten gesundheitlichen Belastungen und Risiken. Er wirkt bei der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebung fachlich mit. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG). Der Betriebsarzt unterliegt bei der Ausübung seiner Fachkunde keiner Weisung und wahrt die ärztliche Schweigepflicht. Er begründet kein Behandlungsverhältnis im Sinne der kurativen medizinischen Versorgung. Abzugrenzen ist er vom behandelnden Haus- oder Facharzt außerhalb des betrieblichen Arbeitsschutzes. In der Praxis dient der Betriebsarzt der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und der Sicherstellung gesetzlicher Arbeitsschutzpflichten.