Betriebsstoffe
In Kürze
Betriebsstoffe sind Materialien zur Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe ohne Produktbestandteil zu werden. Sie dienen dem Betrieb von Anlagen und der allgemeinen Betriebsbereitschaft.
Definition
Betriebsstoffe sind ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er bezeichnet verbrauchbare Materialien, die zur Durchführung betrieblicher Leistungsprozesse erforderlich sind. Betriebsstoffe liegen vor, wenn Stoffe eingesetzt werden, die Produktionsanlagen betreiben oder betriebliche Funktionen ermöglichen. Sie gehen nicht in das hergestellte Erzeugnis ein und verändern dessen stoffliche Zusammensetzung nicht. Voraussetzung ist die Nutzung zur Sicherstellung des laufenden Produktionsprozesses oder der allgemeinen Betriebsbereitschaft. Die Verwendung erfolgt regelmäßig unterstützend, ohne eigenständigen Marktwert im Endprodukt zu entfalten. Betriebsstoffe werden dem Umlaufvermögen zugeordnet und unterliegen bilanzieller Erfassung bei vorhandenen Beständen. Rechtsgrundlage der handelsrechtlichen Einordnung ist § 266 Absatz 2 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine unmittelbare Verbindung zum hergestellten Produkt wird durch Betriebsstoffe nicht begründet. Sie sind von Rohstoffen und Hilfsstoffen abzugrenzen, die Bestandteil des Endprodukts werden. Für die Praxis beeinflussen Betriebsstoffe Kostenrechnung, Lagerhaltung und die Aufrechterhaltung kontinuierlicher Betriebsabläufe.