Betriebsvermögen
In Kürze
Das Betriebsvermögen bezeichnet die dem Unternehmen zugeordneten wirtschaftlichen Werte. Es bildet die Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung.
Definition
Betriebsvermögen ist ein steuerrechtlicher Begriff. Das Betriebsvermögen umfasst sämtliche Wirtschaftsgüter, die einem Betrieb dauerhaft oder funktional zugeordnet sind. Es liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter objektiv dem Betrieb dienen und bilanziell erfasst oder steuerlich zugerechnet sind. Maßgeblich ist die Zuordnung nach betrieblichen Nutzungszusammenhängen und rechtlichen Zuordnungskriterien. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie ergänzend § 246 Handelsgesetzbuch (HGB). Das Betriebsvermögen gliedert sich nach steuerlichen Maßstäben in notwendiges, gewillkürtes und gegebenenfalls Sonderbetriebsvermögen. Das Betriebsvermögen begründet keine arbeitsrechtlichen Mitwirkungs- oder Eigentumsrechte der Arbeitnehmer. Es ist vom Privatvermögen abzugrenzen, das nicht überwiegend betrieblich genutzt wird. In der Praxis dient das Betriebsvermögen als Bewertungs- und Abgrenzungsgröße für Gewinnermittlung, Haftung und Unternehmensübertragungen.