Betriebsversammlung
In Kürze
Die Betriebsversammlung ist ein gesetzlich geregeltes Forum der innerbetrieblichen Kommunikation. Sie dient der Information und Aussprache zwischen Belegschaft und Betriebsrat.
Definition
Betriebsversammlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Die Betriebsversammlung bezeichnet eine vom Betriebsrat einberufene Versammlung der Arbeitnehmer eines Betriebs zur gemeinsamen Information und Aussprache. Eine Betriebsversammlung liegt vor, wenn sie durch einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats festgelegt, nicht öffentlich durchgeführt und allen Arbeitnehmern zugänglich ist. Sie findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt und ist auf betriebliche Angelegenheiten mit unmittelbarem Arbeitnehmerbezug beschränkt. Rechtsgrundlage sind die §§ 42 bis 46 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), die Einberufung, Ablauf und Teilnahme normieren. Eine gesetzliche Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Teilnahme besteht nicht. Von einer Betriebsversammlung zu unterscheiden ist eine vom Arbeitgeber einberufene Mitarbeiter- oder Belegschaftsversammlung nach dem Direktionsrecht. Die Betriebsversammlung ermöglicht dem Betriebsrat die Unterrichtung der Belegschaft und die Aufnahme von Stellungnahmen zu seiner Tätigkeit im Betrieb.