Biersteuer
In Kürze
Die Biersteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf Bier. Sie knüpft an Herstellung und Abgabe im Steuergebiet an.
Definition
Biersteuer ist ein steuerrechtlicher Begriff des deutschen Verbrauchsteuerrechts mit bundesgesetzlicher Ausgestaltung allein. Er bezeichnet eine spezielle Verbrauchsteuer auf aus Malz hergestelltes Bier im Steuergebiet. Biersteuer entsteht, wenn Bier hergestellt, eingeführt oder zum Verbrauch rechtlich verfügbar gemacht wird. Die Steuerbemessung richtet sich nach Stammwürzegehalt und hergestellter Menge, nicht nach dem Alkoholgehalt. Rechtsgrundlage ist das Biersteuergesetz (BierStG), das Erhebung, Steuersätze und Zuständigkeiten verbindlich regelt. Biersteuer wird regelmäßig vom Hersteller oder Steuerschuldner gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt angemeldet und entrichtet. Eine gesetzliche Steuerpflicht besteht nicht für Bier mit sehr geringem Alkoholgehalt unterhalb festgelegter Grenzwerte. Sie ist von der Umsatzsteuer abzugrenzen, die zusätzlich an den entgeltlichen Verkaufsvorgang anknüpft. Biersteuer ist praxisrelevant für Brauereien, Importeure und bestimmte Hobbybrauer im laufenden Besteuerungsverfahren.