Bilanzstichtag
In Kürze
Bilanzstichtag bezeichnet den maßgeblichen Zeitpunkt der bilanziellen Bewertung eines Unternehmens. Er bestimmt, auf welchen Tag sich Vermögens- und Schuldwerte beziehen.
Definition
Bilanzstichtag ist ein rechtlicher Begriff. Er bezeichnet den kalendermäßig festgelegten Zeitpunkt, auf den sich die Aufstellung der Bilanz bezieht. Der Stichtag bestimmt, welche Vermögensgegenstände und Schulden bilanziell zu erfassen sind. Bilanzstichtag liegt vor, wenn das Geschäftsjahr endet und sämtliche Bestandskonten rechnerisch abgeschlossen sind. Maßgeblich sind ausschließlich die wirtschaftlichen Verhältnisse, die am Ende dieses Tages bestehen. Die Bewertung erfolgt nach den zum Stichtag geltenden handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Zentrale Rechtsgrundlage ist § 242 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Bilanzstichtag begründet keine Pflicht zur tatsächlichen Durchführung aller Bewertungshandlungen an diesem Tag. Er ist vom Zeitpunkt der Bilanzaufstellung abzugrenzen, der regelmäßig nach dem Stichtag liegt. Der Bilanzstichtag ist in der Praxis Grundlage für Inventur, Bewertung und periodengerechte Erfolgsermittlung.