Bildungsurlaub
In Kürze
Bildungsurlaub ermöglicht bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. Er betrifft berufliche oder politische Bildung außerhalb des Erholungsurlaubs.
Definition
Bildungsurlaub ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur gesetzlich geregelten bezahlten Freistellung von Arbeitnehmern für Weiterbildung. Der Bildungsurlaub ermöglicht die Teilnahme an anerkannten beruflichen oder politischen Bildungsmaßnahmen während fortbestehender Entgeltzahlung. Er liegt vor, wenn Dauer, Anerkennung der Maßnahme und fristgerechte Antragstellung landesrechtlich festgelegt sind. Die Vergütungspflicht umfasst das regelmäßige Arbeitsentgelt und besteht unabhängig von einer betrieblichen Veranlassung. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen Landesgesetze zur Bildungsfreistellung, in denen Anspruch und Umfang von Bildungsurlaub geregelt sind. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Gewährung von Bildungsurlaub über die gesetzlichen Vorgaben hinaus besteht nicht. Der Anspruch ist vom Erholungsurlaub abzugrenzen, da keine Regeneration, sondern Qualifizierung im Vordergrund steht. In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Anspruch die Personalplanung und Abwesenheitsorganisation während genehmigter Weiterbildungszeiten.