Billiges Ermessen
In Kürze
Billiges Ermessen beschreibt einen verbindlichen Entscheidungsmaßstab im Arbeitsverhältnis. Er verlangt eine ausgewogene Berücksichtigung betroffener Interessen bei einseitigen Entscheidungen.
Definition
Billiges Ermessen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den rechtlichen Maßstab für einseitige Leistungs- oder Weisungsentscheidungen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse. Billiges Ermessen liegt vor, wenn alle wesentlichen Umstände des Einzelfalls sachgerecht gewichtet sind. Voraussetzung ist eine angemessene Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien zum Entscheidungszeitpunkt. Die Entscheidungsbefugnis ergibt sich regelmäßig aus vertraglichen Öffnungsklauseln oder gesetzlichen Zuweisungen. Rechtsgrundlage ist § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie ergänzend § 106 Gewerbeordnung (GewO). Eine dem Maßstab widersprechende Entscheidung ist unverbindlich und rechtlich unbeachtlich. Billiges Ermessen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf eine bestimmte Leistungsbestimmung. Es ist vom freien Belieben abzugrenzen, da eine willkürliche Entscheidung ausgeschlossen ist. In der Praxis bestimmt Billiges Ermessen die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen zu Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung.