Bonität
In Kürze
Bonität beschreibt die finanzielle Zuverlässigkeit eines Schuldners. Sie bestimmt, ob Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich erfüllt werden.
Definition
Bonität ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die finanzielle Fähigkeit und Bereitschaft eines Schuldners zur vollständigen Erfüllung fälliger Zahlungsverpflichtungen. Bonität wird anhand objektiver wirtschaftlicher Verhältnisse sowie vergangenem und aktuellem Zahlungsverhalten beurteilt. Voraussetzung ist eine ausreichende Liquiditäts-, Vermögens- oder Einkommenslage, die eine vertragsgemäße Zahlung erwarten lässt. Zur Ermittlung der Bonität werden regelmäßig standardisierte Prüfverfahren und Bewertungsmodelle herangezogen. Diese basieren auf Daten zu Verbindlichkeiten, Zahlungshistorien und weiteren wirtschaftlich relevanten Informationen. Bonität begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages oder die Gewährung eines Kredits. Sie ist von der Zahlungsfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinn abzugrenzen, die eine akute Leistungsunfähigkeit beschreibt. Im Wirtschaftsleben beeinflusst der Begriff Vertragsbedingungen, Finanzierungskosten und die Entscheidung über Geschäftsabschlüsse. Im Arbeits- und Geschäftsverkehr dient sie als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für risikobezogene Vertragsgestaltungen.