Buchführung
In Kürze
Buchführung ist die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Sie dient der Dokumentation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Definition
Buchführung ist ein handels- und steuerrechtliches Instrument zur geordneten Erfassung betrieblicher Geschäftsvorfälle. Der Begriff bezeichnet die planmäßige, vollständige und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Vermögens- und Schuldveränderungen eines Unternehmens. Sie erfasst sämtliche Geschäftsvorfälle anhand von Belegen und ordnet sie zeitlich sowie sachlich zu. Buchführung liegt vor, wenn Geschäftsvorfälle fortlaufend, richtig und zeitgerecht auf Bestands- und Erfolgskonten festgehalten sind. Rechtsgrundlagen sind die §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch HGB und die §§ 140 ff. Abgabenordnung AO. Die Aufzeichnungen ermöglichen die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für abgeschlossene Abrechnungsperioden. Sie dienen zugleich der Information des Unternehmers und der Nachprüfbarkeit durch Dritte. Eine gesetzliche Pflicht zur Buchführung besteht nur bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Voraussetzungen. Von Kostenrechnung oder Controlling unterscheidet sich Buchführung durch ihre gesetzlich normierte Dokumentations- und Beweisfunktion. In der Praxis bildet sie die Grundlage für Besteuerung, Gläubigerschutz und wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens.