Bundesarbeitsgericht
In Kürze
Das Bundesarbeitsgericht ist das oberste Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet letztinstanzlich über arbeitsrechtliche Rechtsfragen.
Definition
Bundesarbeitsgericht ist ein arbeitsrechtliches Gericht der höchsten Instanz innerhalb der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte. Das Bundesarbeitsgericht ist zuständig, wenn Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung haben oder Abweichungen in der Rechtsprechung vorliegen. Seine Senate sind mit Berufsrichtern sowie ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen besetzt. Die Rechtsgrundlage bildet das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), insbesondere §§ 40 ff. ArbGG. Das Bundesarbeitsgericht trifft grundsätzlich keine eigenen Tatsachenfeststellungen, sondern prüft ausschließlich Rechtsfehler. Es ist vom Bundesverfassungsgericht abzugrenzen, das keine Fachgerichtsbarkeit für Arbeitssachen ausübt. In der Praxis sorgt das Bundesarbeitsgericht für die Vereinheitlichung und Fortentwicklung des Arbeitsrechts.