Bundessozialgericht
In Kürze
Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland. Es entscheidet letztinstanzlich über sozialrechtliche Rechtsfragen.
Definition
Bundessozialgericht ist ein sozialgerichtliches Gericht der höchsten Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Es entscheidet über Revisionen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Landessozialgerichte. Das Bundessozialgericht ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus gesetzlich zugewiesenen Bereichen des Sozialrechts. Es wird tätig, wenn Rechtsfragen grundsätzliche Bedeutung haben oder eine einheitliche Rechtsprechung erforderlich ist. Die Prüfung beschränkt sich auf Rechtsfehler, ohne eigene Tatsachenfeststellungen vorzunehmen. Rechtsgrundlage ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG), insbesondere §§ 38 ff. SGG. Das Bundessozialgericht begründet keine unmittelbaren Leistungsansprüche gegenüber Sozialleistungsträgern. Es ist vom Bundesverfassungsgericht abzugrenzen, das ausschließlich verfassungsrechtliche Prüfungen vornimmt. Seine Senate sind nach sozialrechtlichen Sachgebieten funktional gegliedert. In der Praxis sorgt das Bundessozialgericht für Rechtssicherheit und Vereinheitlichung im Sozialrecht.