Bundesteilhabegesetz (BTHG)
In Kürze
Das Bundesteilhabegesetz stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es reformiert insbesondere das Sozialrecht mit Fokus auf Selbstbestimmung.
Definition
Bundesteilhabegesetz ist ein sozialrechtliches Gesetz zur Neuausrichtung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es verfolgt das Ziel, Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe systematisch zu stärken. Das Bundesteilhabegesetz liegt vor, wenn Leistungen und Rechte zur Teilhabe rechtlich neu strukturiert und voneinander abgegrenzt sind. Kernbestandteil ist die umfassende Reform des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch, SGB IX). Das Bundesteilhabegesetz ordnet insbesondere die Eingliederungshilfe neu und löst sie aus dem Fürsorgesystem heraus. Rechtsgrundlage ist das Bundesteilhabegesetz in Verbindung mit dem neu gefassten SGB IX. Das Bundesteilhabegesetz begründet keinen unmittelbaren Anspruch auf bestimmte Einzelleistungen ohne spezialgesetzliche Voraussetzungen. Es ist von bloßen Förderprogrammen abzugrenzen, da es strukturelle Gesetzesänderungen normiert. In der Praxis wirkt das Bundesteilhabegesetz auf Arbeitsverhältnisse, Mitwirkungsrechte und Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen ein.