Bundesurlaubsgesetz
In Kürze
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den gesetzlichen Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Es gilt für Arbeitnehmer in allen privaten Arbeitsverhältnissen.
Definition
Bundesurlaubsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz zur Regelung des bezahlten Erholungsurlaubs von Arbeitnehmern. Es legt einen verbindlichen Mindesturlaubsanspruch fest und bestimmt zentrale Voraussetzungen der Urlaubsgewährung im bestehenden Arbeitsverhältnis. Der Anspruch besteht, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt und die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist. Das Bundesurlaubsgesetz regelt Dauer, zeitliche Festlegung, Übertragbarkeit und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das unabdingbare Mindeststandards zwingend vorgibt für alle Arbeitsverhältnisse. Eine vertragliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindesturlaubs ist nach dem Gesetz unzulässig dauerhaft. Das Bundesurlaubsgesetz ist von tariflichen Mehrurlaubsregelungen abzugrenzen, die darüber hinausgehende Ansprüche betreffen. Der persönliche Geltungsbereich erfasst Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen im privaten Sektor. Abweichungen sind nur zulässig, soweit Tarifverträge oder Gesetze günstigere Regelungen vorsehen ausdrücklich. In der Praxis strukturiert es Urlaubsplanung, Entgeltfortzahlung während des Urlaubs und Konfliktlösungen zwischen Arbeitsvertragsparteien.