Bürgergeld
In Kürze
Bürgergeld sichert das menschenwürdige Existenzminimum erwerbsfähiger leistungsberechtigter Personen. Es kombiniert laufende Geldleistungen mit integrationsbezogenen Unterstützungsinstrumenten.
Definition
Bürgergeld ist ein sozialrechtliches Instrument zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums erwerbsfähiger Leistungsberechtigter. Es erfasst Personen, deren Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder verwertbares Vermögen gedeckt ist. Bürgergeld liegt vor, wenn Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt sind. Die Leistung umfasst Regelbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Mehrbedarfe. Rechtsgrundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Zweites Buch, SGB II). Bürgergeld begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Beschäftigung oder konkrete Integrationsmaßnahme. Es ist vom Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch abzugrenzen, das an Versicherungszeiten anknüpft. Bürgergeld ersetzt seit dem 1. Januar 2023 die frühere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig ausgestaltet und wird durch Jobcenter erbracht. In der Praxis dient Bürgergeld der materiellen Absicherung und der nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt.