Bürgschaft
In Kürze
Die Bürgschaft ist ein rechtliches Sicherungsinstrument für fremde Verbindlichkeiten. Sie begründet eine zusätzliche Haftung neben dem Hauptschuldner.
Definition
Die Bürgschaft ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die vertragliche Verpflichtung einer dritten Person zur Sicherung einer fremden Schuld. Die Bürgschaft liegt vor, wenn die Haftung für eine bestehende Hauptverbindlichkeit festgelegt ist. Voraussetzung ist eine wirksame Hauptschuld sowie eine formwirksame Verpflichtungserklärung des Bürgen. Die Haftung erstreckt sich grundsätzlich auf Umfang und Bestand der gesicherten Hauptforderung. Rechtsgrundlage sind die §§ 765 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie ergänzend § 350 Handelsgesetzbuch (HGB). Eine Bürgschaft begründet keinen eigenständigen Anspruch ohne Bestehen der Hauptforderung. Sie ist von der Garantie abzugrenzen, die eine selbständige und nicht akzessorische Verpflichtung begründet. In der Praxis wird die Bürgschaft zur Absicherung von Forderungen in Vertrags- und Arbeitsverhältnissen eingesetzt.