Courtage
In Kürze
Courtage bezeichnet eine erfolgsabhängige Vergütung für eine Vermittlungsleistung. Sie wird regelmäßig prozentual vom vermittelten Geschäftswert berechnet.
Definition
Courtage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung oder den Nachweis eines Vertragsabschlusses. Die Zahlung ist funktional an das Zustandekommen eines vermittelten Hauptgeschäfts geknüpft. Courtage liegt vor, wenn eine selbstständige Vermittlungstätigkeit kausal für den Vertragsabschluss geworden ist. Die Vergütung wird regelmäßig als prozentualer Anteil am wirtschaftlichen Wert des Geschäfts bestimmt. Anspruchsgrundlage ist insbesondere § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Vorliegen eines wirksamen Maklervertrags. Die Courtage setzt objektiv eine Nachweis- oder Vermittlungsleistung sowie den Eintritt des vereinbarten Erfolgs voraus. Eine Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, wer wirtschaftlich vom Geschäft besonders profitiert. Courtage ist nicht geschuldet, wenn der Erfolg ohne zurechenbare Vermittlungsleistung eingetreten ist. Sie begründet keine Verpflichtung zur dauerhaften Tätigkeit oder exklusiven Interessenwahrnehmung. Der Begriff ist von laufenden Vergütungen für abhängige Beschäftigung ohne Erfolgsbezug abzugrenzen. In der Praxis findet Courtage Anwendung bei Immobilien-, Finanz- und Versicherungsvermittlungen sowie vergleichbaren Geschäftsmodellen.