Darlehen
In Kürze
Darlehen bezeichnet die zeitweise Überlassung von Geld oder vertretbaren Sachen gegen Rückgewährpflicht. Es kann entgeltlich oder unentgeltlich ausgestaltet sein.
Definition
Darlehen ist ein zivilrechtlicher Begriff zur vertraglichen Überlassung von Geld oder vertretbaren Sachen. Er bezeichnet ein Schuldverhältnis, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einen Vermögenswert zur Nutzung überlässt. Darlehen liegt vor, wenn Rückzahlungspflicht in gleicher Art, Menge und Güte rechtlich festgelegt ist. Die Überlassung erfolgt zeitlich befristet oder auf Abruf nach vertraglicher Bestimmung. Die Vergütung kann vereinbart sein und besteht regelmäßig aus Zinsen oder sonstigen Entgelten. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch in den Vorschriften zum Gelddarlehen (§§ 488 bis 512 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Das Darlehen begründet keinen Anspruch auf Anschlussfinanzierung oder Vertragsverlängerung. Es ist vom Kredit abzugrenzen, der im Sprachgebrauch weiter gefasst sein kann. In der arbeitsrechtlichen Praxis gewinnt Darlehen Bedeutung bei arbeitgeberseitigen Finanzierungsleistungen.