Daseinsvorsorge
In Kürze
Daseinsvorsorge bezeichnet staatlich verantwortete Leistungen zur Sicherung grundlegender Lebensbedürfnisse. Sie gewährleistet eine flächendeckende Grundversorgung unabhängig von individuellen Marktbedingungen.
Definition
Daseinsvorsorge ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung staatlich verantworteter Sicherungsaufgaben. Er bezeichnet die Bereitstellung elementarer Leistungen und Infrastrukturen zur Sicherung grundlegender Lebensbedingungen. Daseinsvorsorge liegt vor, wenn Leistungen dauerhaft, allgemein zugänglich und am Gemeinwohl orientiert organisiert sind. Die Verantwortung kann durch staatliche, kommunale oder beauftragte öffentliche Träger wahrgenommen werden. Erfasst sind insbesondere Versorgungsleistungen, die für gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Stabilität erforderlich sind. Eine ausdrückliche Kodifikation im Arbeitsrecht besteht nicht, der Begriff wirkt jedoch normprägend im öffentlichen Dienst. Daseinsvorsorge begründet keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Arbeitsbedingungen oder Beschäftigung. Sie ist von privatwirtschaftlicher Leistungserbringung abzugrenzen, die ausschließlich marktorientiert erfolgt. In der Praxis beeinflusst Daseinsvorsorge arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen bei öffentlichen Arbeitgebern.