Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
In Kürze
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt den unionsweit einheitlichen Schutz personenbezogener Daten. Sie bestimmt Pflichten und Rechte bei jeder Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext.
Definition
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur unionsweit verbindlichen Regelung des Schutzes personenbezogener Daten. Sie normiert Voraussetzungen, Grenzen und Pflichten bei Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Informationen. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegt vor, wenn Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen Grundlage oder wirksamen Rechtsbefugnis beruht. Erfasst sind auch Beschäftigtendaten im Rahmen von Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die Anwendung setzt festgelegte Zwecke, Datensparsamkeit, Transparenz und geeignete organisatorische Sicherungsmaßnahmen voraus. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/679 als unmittelbar geltendes Unionsrecht. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründet keinen Anspruch auf uneingeschränkte Datenverarbeitung durch Arbeitgeber. Sie ist von nationalen Ausführungsgesetzen abzugrenzen, die nur ergänzende Regelungen enthalten. Die Regelung verleiht betroffenen Personen einklagbare Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Arbeitgeber gelten als verantwortliche Stellen mit umfassender Rechenschafts- und Dokumentationspflicht. Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bußgeldbewehrt und sanktioniert Verstöße unabhängig von einem konkreten Schadenseintritt. In der Praxis strukturiert sie betriebliche Prozesse, Mitbestimmungstatbestände und Compliance im Umgang mit Beschäftigtendaten.