Deckungsbeitrag
In Kürze
Deckungsbeitrag bezeichnet eine betriebswirtschaftliche Rechengröße zur Analyse von Erlösen und Kosten. Er zeigt den Beitrag einzelner Leistungen zur Deckung fixer Unternehmenskosten.
Definition
Deckungsbeitrag ist ein betriebswirtschaftlicher Begriff. Er beschreibt die rechnerische Differenz zwischen erzielten Erlösen und verursachten variablen Kosten. Deckungsbeitrag liegt vor, wenn Erlöse einer Leistung die direkt zurechenbaren Einzelkosten rechnerisch übersteigen. Die Ermittlung setzt voraus, dass variable Kosten verursachungsgerecht abgegrenzt und Erlösen eindeutig zugeordnet sind. Der verbleibende Betrag dient rechnerisch der Deckung fixer Kosten des Unternehmens. Eine vollständige Kostendeckung ist erreicht, wenn der Deckungsbeitrag die gesamten Fixkosten ausgleicht. Der Deckungsbeitrag wird ausschließlich im internen Rechnungswesen und Controlling verwendet. Er ergibt sich nicht unmittelbar aus handelsrechtlichen Jahresabschlüssen oder steuerlichen Gewinnermittlungen. Der Deckungsbeitrag begründet keinen Anspruch auf Gewinn oder Zahlungszufluss. Er ist vom handelsrechtlichen Gewinn abzugrenzen, der sämtliche Kostenarten berücksichtigt. In der Praxis dient der Deckungsbeitrag der Beurteilung von Wirtschaftlichkeit, Preisgestaltung und Produktentscheidungen.