Delegation
In Kürze
Delegation bezeichnet die organisierte Übertragung von Aufgaben innerhalb betrieblicher Strukturen. Sie betrifft Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche im Arbeitsverhältnis.
Definition
Delegation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt die Übertragung konkret bestimmter Aufgaben von einer hierarchisch übergeordneten auf eine nachgeordnete Person. Delegation liegt vor, wenn Aufgabenwahrnehmung, Entscheidungsbefugnisse oder Handlungsspielräume organisatorisch zugewiesen sind. Die Übertragung erfolgt innerhalb bestehender arbeitsvertraglicher oder organisatorischer Strukturen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung bleibt regelmäßig beim delegierenden Funktionsträger verankert. Eine wirksame Delegation setzt voraus, dass die übertragene Aufgabe objektiv erfüllbar ist. Die arbeitsrechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung GewO. Delegation begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vergütungserhöhung oder Statusänderung. Sie ist von der rechtsgeschäftlichen Übertragung von Arbeitgeberpflichten abzugrenzen. In der Praxis strukturiert Delegation Arbeitsabläufe, Verantwortlichkeiten und interne Entscheidungsprozesse innerhalb von Betrieben.