Deutsche Bundesbank
In Kürze
Deutsche Bundesbank bezeichnet die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.
Definition
Deutsche Bundesbank ist ein zentralbankrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die nationale Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland mit öffentlich-rechtlichem Status. Die Deutsche Bundesbank nimmt geldpolitische, währungsbezogene und zahlungsverkehrliche Aufgaben im staatlichen Auftrag wahr. Sie wirkt an der Umsetzung der einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet mit. Voraussetzung ihrer Tätigkeit ist die Einbindung in das Europäische System der Zentralbanken unter Führung der Europäischen Zentralbank. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Deutsche Bundesbank Bundesbankgesetz BBankG. Die Deutsche Bundesbank unterstützt die Stabilität des Finanzsystems und gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs. Sie übt Aufsichts- und Mitwirkungsfunktionen im Bankwesen gemeinsam mit anderen zuständigen Stellen aus. Die Deutsche Bundesbank handelt unabhängig von Weisungen der Bundesregierung im Rahmen ihres gesetzlichen Mandats. Sie ist von Geschäftsbanken abzugrenzen, da sie keine privatwirtschaftlichen Bankgeschäfte betreibt. In der Praxis erfüllt die Deutsche Bundesbank zentrale Funktionen für Geldordnung, Bargeldversorgung und finanzielle Stabilität in Deutschland.