Dienststelle
In Kürze
Die Dienststelle ist eine organisatorische Einheit des öffentlichen Arbeitgebers mit zugeordneten Beschäftigten. Sie bildet den maßgeblichen Bezugspunkt für Beteiligungs- und Schutzrechte.
Definition
Dienststelle ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch abgegrenzte Einheit eines öffentlichen Arbeitgebers zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben. Die Dienststelle umfasst Behörden, Verwaltungsstellen, öffentliche Betriebe oder Gerichte mit eigenständiger Organisation. Voraussetzung ist eine institutionelle Zuordnung von Beschäftigten zu einer funktional bestimmten Verwaltungseinheit. Maßgeblich ist die organisatorische Selbstständigkeit mit eigener Aufgabenwahrnehmung und personeller Zuordnung. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus § 6 Absatz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und § 170 Absatz 1 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Eine Dienststelle begründet keinen eigenständigen arbeitsvertraglichen Anspruch der Beschäftigten. Abzugrenzen ist die Dienststelle vom Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bei privaten Arbeitgebern. Dienststelle ist in der Praxis relevant für Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung und zuständigkeitsbezogene Verwaltungsentscheidungen.