Dienstwohnung
In Kürze
Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) beschreibt die rechtliche Befugnis zur näheren Bestimmung arbeitsvertraglicher Leistungspflichten. Es konkretisiert Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung im laufenden Arbeitsverhältnis.
Definition
Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur einseitigen Konkretisierung geschuldeter Arbeitsleistungen. Es erfasst die nähere Bestimmung von Inhalt, Durchführung, Ort und zeitlicher Lage der Arbeitsleistung. Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) liegt vor, wenn arbeitsvertragliche Regelungen diese Bedingungen nicht abschließend festgelegt haben. Voraussetzung ist eine bestehende arbeitsvertragliche Leistungspflicht mit offenem Konkretisierungsspielraum. Rechtsgrundlage ist § 106 der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Ausübung erfolgt nach billigem Ermessen unter angemessener Interessenabwägung beider Vertragsparteien. Das Weisungsrecht (Arbeitgeber) unterliegt gesetzlichen Schranken sowie tariflichen, betrieblichen und vertraglichen Vorrangregelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung oder Befolgung bestimmter Weisungen besteht nicht. Es ist von einer Vertragsänderung abzugrenzen, die eine einvernehmliche oder gestaltende Rechtsänderung voraussetzt. In der Praxis dient das Weisungsrecht (Arbeitgeber) der flexiblen Organisation betrieblicher Arbeitsabläufe.