Differenzbesteuerung
In Kürze
Die Differenzbesteuerung regelt die besondere Ermittlung der Umsatzsteuer beim Weiterverkauf gebrauchter beweglicher Gegenstände. Besteuert wird nur die Handelsspanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Definition
Die Differenzbesteuerung ist ein steuerrechtlicher Begriff zur besonderen Ermittlung der Umsatzsteuer beim Wiederverkauf gebrauchter Waren. Sie erfasst Umsätze, bei denen bewegliche Gegenstände ohne ausgewiesene Vorsteuer erworben und weiterveräußert werden. Die Differenzbesteuerung liegt vor, wenn die Steuer ausschließlich aus der positiven Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet wird. Voraussetzung ist, dass der Erwerb von nicht vorsteuerabzugsberechtigten Personen oder Unternehmern erfolgt ist. Zudem muss der Weiterverkauf durch einen gewerblich handelnden Wiederverkäufer im eigenen Namen erfolgen. Rechtsgrundlage ist § 25a des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Umsatzsteuer wird aus der Marge herausgerechnet und nicht zusätzlich auf den Verkaufspreis aufgeschlagen. Ein gesonderter Steuerausweis in der Rechnung ist bei Anwendung der Differenzbesteuerung ausgeschlossen. Das Verfahren begründet keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug aus dem Einkaufsvorgang. Sie ist von der Regelbesteuerung abzugrenzen, bei der die Steuer auf den gesamten Nettoverkaufspreis erhoben wird. In der Praxis ist die Regelung insbesondere für den Gebrauchtwarenhandel von laufender steuerlicher Bedeutung.