Direktversicherung
In Kürze
Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt dafür eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
Definition
Direktversicherung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentensystems. Sie bezeichnet einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten des Arbeitnehmers abschließt. Direktversicherung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Beiträge an ein Versicherungsunternehmen zahlt und der Arbeitnehmer versicherte Person ist. Die Finanzierung erfolgt arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung oder in gemischter Form nach Maßgabe der Zusage. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG). Die Direktversicherung begründet keinen unmittelbaren Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss bestimmter Versicherungsbedingungen. Sie ist von der privaten Lebensversicherung abzugrenzen, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer bleibt. In der Praxis dient sie der strukturierten Durchführung von Versorgungszusagen mit externem Versorgungsträger.