Doppelbesteuerung
In Kürze
Doppelbesteuerung bezeichnet die mehrfache steuerliche Erfassung desselben Steuerobjekts durch verschiedene Staaten. Sie betrifft insbesondere grenzüberschreitende Einkünfte natürlicher und juristischer Personen.
Definition
Doppelbesteuerung ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die gleichzeitige Besteuerung desselben Steuerobjekts beschreibt. Die Doppelbesteuerung erfasst Fälle, in denen identische Einkünfte mehreren Staaten steuerlich zugeordnet werden. Erfasst werden sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Steuerpflichten mit kollidierenden nationalen Besteuerungsansprüchen. Sie liegt vor, wenn für denselben Zeitraum und denselben Steuerpflichtigen mehrere Steuerzugriffe festgelegt sind. Maßgeblich sind objektive Anknüpfungsmerkmale wie Ansässigkeit, Quellenstaat oder Einkunftsart nach innerstaatlichem Recht. Die zeitliche und sachliche Identität des Steuerobjekts muss dabei übereinstimmend bestimmt sein. Die Doppelbesteuerung wird vorrangig durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Musterabkommen 2017 begrenzt. Die Abkommen verteilen Besteuerungsrechte, vermeiden Mehrfachzugriffe und regeln Anrechnung oder Freistellung methodisch. Hierdurch werden Konflikte zwischen nationalen Steuersystemen vorhersehbar und koordiniert gelöst auf völkerrechtlicher Grundlage. Dabei kann das ausländisch besteuerte Einkommen im Ansässigkeitsstaat dem Progressionsvorbehalt unterliegen steuerlich. Die Doppelbesteuerung begründet keinen eigenständigen materiellen Steueranspruch gegenüber einem Staat für den Steuerpflichtigen. Sie ist von der wirtschaftlichen Mehrfachbelastung ohne identische Steuerobjekte abzugrenzen klar und systematisch. In der Praxis steuert der Begriff die Zuweisung von Besteuerungsrechten zwischen Staaten.