Drohverlustrückstellung
In Kürze
Die Drohverlustrückstellung erfasst erwartete Verluste aus noch nicht erfüllten gegenseitigen Verträgen. Sie dient der vorsorgenden Abbildung absehbarer wirtschaftlicher Belastungen.
Definition
Die Drohverlustrückstellung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit handelsrechtlichem Bilanzierungsbezug. Sie bezeichnet eine Rückstellung für künftig drohende Verluste aus rechtlich schwebenden Austauschverhältnissen. Ein solcher Verlust liegt vor, wenn die zu erwartenden Aufwendungen die künftigen Erträge übersteigen. Voraussetzung ist das Bestehen eines noch nicht vollständig erfüllten gegenseitigen Vertragsverhältnisses. Maßgeblich ist eine objektiv begründete Verlustprognose zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Bewertung erfolgt nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Rechtsgrundlage ist § 249 Handelsgesetzbuch (HGB), während § 5 Absatz 4a Einkommensteuergesetz (EStG) die steuerliche Passivierung ausschließt. Die Drohverlustrückstellung begründet keinen Anspruch auf Zahlung oder Leistung gegenüber Vertragspartnern. Sie ist von Verbindlichkeitsrückstellungen abzugrenzen, die bereits entstandene Verpflichtungen abbilden. Die Drohverlustrückstellung ist in der Praxis relevant bei langfristigen Vertragsbindungen mit absehbarem wirtschaftlichem Nachteil.