Eingangsrechnung
In Kürze
Die Eingangsrechnung ist eine vom Leistungserbringer übermittelte Zahlungsanforderung. Sie dient der Abrechnung empfangener Lieferungen oder Leistungen.
Definition
Eingangsrechnung ist ein steuerrechtlicher Begriff für eine dem Leistungsempfänger zugehende Rechnung. Sie bezeichnet ein Abrechnungsdokument über eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung eines Unternehmers. Die Eingangsrechnung liegt vor, wenn der Rechnungsaussteller eine Forderung konkret beziffert und formell geltend macht. Voraussetzung ist, dass das Dokument die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben vollständig und zutreffend enthält. Die Entstehung der Forderung ist von der Ausstellung der Rechnung rechtlich unabhängig. Umsatzsteuerlich berechtigt die Eingangsrechnung bei ordnungsgemäßem Steuerausweis zum Vorsteuerabzug. Rechtsgrundlagen sind § 14 Umsatzsteuergesetz sowie § 15 UStG für den Vorsteuerabzug. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht erst durch die Eingangsrechnung, sondern aus dem zugrunde liegenden Schuldverhältnis. Die Eingangsrechnung ist von der Ausgangsrechnung abzugrenzen, die der Unternehmer selbst an seine Kunden stellt. In der Praxis dient die Eingangsrechnung der buchhalterischen Erfassung, Prüfung und steuerlichen Zuordnung betrieblicher Aufwendungen.