Einstellungsgespräch
In Kürze
Das Einstellungsgespräch ist ein formalisierter Gesprächsschritt am Ende eines Auswahlverfahrens. Es dient der abschließenden Klärung arbeitsbezogener Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber.
Definition
Einstellungsgespräch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Das Einstellungsgespräch bezeichnet ein strukturiertes Gespräch im Anschluss an ein Auswahlverfahren mit konkretisierender Zielrichtung. Es dient der verbindlichen Abstimmung wesentlicher Arbeitsbedingungen vor Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Das Einstellungsgespräch liegt vor, wenn Vertragsparameter wie Beginn, Vergütung oder Einsatzbereich festgelegt sind. Inhaltlich umfasst es die Klärung gegenseitiger Erwartungen sowie die abschließende Prüfung persönlicher und fachlicher Eignung. Rechtsgrundlage ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das Einstellungsgespräch begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages. Es ist vom Vorstellungsgespräch abzugrenzen, das primär der beiderseitigen Eignungsprüfung im frühen Auswahlstadium dient. Das Einstellungsgespräch hat praktische Bedeutung für die rechtssichere Vorbereitung des Vertragsschlusses und die Dokumentation einvernehmlicher Vertragsinhalte.