ELSTER
In Kürze
ELSTER bezeichnet ein staatliches System zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten. Es standardisiert die digitale Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung.
Definition
ELSTER ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur elektronischen Übermittlung steuerlich relevanter Erklärungen an Finanzbehörden. Es dient der standardisierten digitalen Abgabe von Steueranmeldungen und Steuererklärungen durch Arbeitgeber und andere Steuerpflichtige. ELSTER wird angewendet, wenn steuerliche Daten authentifiziert, verschlüsselt übertragen und einer zuständigen Finanzverwaltung zugeordnet sind. Vorausgesetzt ist eine vorherige Registrierung mit Identifikationsmerkmalen, die eine eindeutige Zuordnung der übermittelten Daten ermöglichen. Rechtsgrundlage für die elektronische Datenübermittlung ist § 87a Abgabenordnung, kurz AO, maßgeblich. ELSTER begründet keinen Anspruch auf steuerliche Beratung oder inhaltliche Prüfung der übermittelten Angaben. Abzugrenzen ist das Verfahren von privatwirtschaftlicher Steuersoftware ohne unmittelbare Anbindung an behördliche Verarbeitungssysteme. In der Praxis ermöglicht es eine medienbruchfreie, fristgerechte Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung.