Aktienindex
In Kürze
Ein Aktienindex verdichtet Kursbewegungen ausgewählter Aktien zu einem rechnerischen Gesamtwert. Er dient der standardisierten Beobachtung von Markt- oder Segmententwicklungen.
Definition
Aktienindex ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen rechnerisch gebildeten Zahlenwert, der die Kursentwicklung mehrerer Aktien zusammengefasst abbildet. Ein Aktienindex erfasst eine festgelegte Auswahl börsennotierter Aktien nach vorab bestimmten Kriterien. Maßgeblich ist, dass Zusammensetzung, Gewichtung und Berechnungsmethode objektiv festgelegt und dauerhaft angewendet sind. Der Wert des Aktienindex wird regelmäßig fortgeschrieben und auf einen definierten Basiszeitpunkt normiert. Unterschieden wird zwischen reinen Kursindizes und Indizes mit Einbeziehung ausgeschütteter Erträge. Rechtsgrundlage für die Verwendung des Aktienindex im regulierten Markt ist das Wertpapierhandelsgesetz WpHG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Abbildung des gesamten Börsengeschehens besteht nicht. Der Aktienindex ist von Einzelaktien zu unterscheiden, da er keine individuellen Kursverläufe isoliert darstellt. In der Praxis dient er als Referenzgröße für Marktbeobachtung, Berichterstattung und strukturierte Finanzprodukte.