Ertragswertverfahren
In Kürze
Das Ertragswertverfahren ist ein Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Werts von Unternehmen oder Immobilien auf Basis künftig erzielbarer Erträge.
Definition
Das Ertragswertverfahren ist ein betriebswirtschaftliches Bewertungsverfahren zur Bestimmung des Werts eines Vermögensobjekts anhand der nachhaltig erzielbaren zukünftigen Erträge. Es beruht auf der Annahme, dass sich der Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie aus den künftig zu erwartenden finanziellen Überschüssen ableitet. Diese Erträge werden auf einen Bewertungsstichtag kapitalisiert, wobei ein Kapitalisierungszinssatz angewendet wird, der den Zeitwert des Geldes sowie das unternehmerische Risiko berücksichtigt. Voraussetzung für die Anwendung des Ertragswertverfahrens ist, dass das Bewertungsobjekt dauerhaft Erträge generiert. In der Unternehmensbewertung werden hierzu regelmäßig bereinigte Gewinne oder Überschüsse prognostiziert und diskontiert. Im Immobilienbereich wird das Verfahren insbesondere bei vermieteten oder verpachteten Objekten angewendet, bei denen der Ertrag maßgeblich für den Verkehrswert ist. Rechtliche Grundlagen finden sich unter anderem in der Immobilienwertermittlungsverordnung sowie in anerkannten Bewertungsstandards wie dem IDW S 1. Das Ertragswertverfahren dient der wertorientierten Entscheidungsfindung, liefert jedoch keine Gewissheit über zukünftige Entwicklungen.